Service-Hotline: +49 700-PROTEC24 (+49 700-77683224, 12ct/min aus dem dt. Festnetz)
Home  |  Sitemap  |  AGB  |  Impressum



Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlage


Feststellanlagen halten selbst schließende Türen offen und schließen sie im Brandfall



Feststellanlagen ermöglichen es, die in der Regel selbst schließende Brandschutztüren oder Rauchschutztüren beispielsweise in stark frequentierten Durchgängen offen zuhalten. Im Falle eines Brandes schließen diese die Tür und verhindern somit die Ausbreitung des Rauchs beziehungsweise Feuers.

Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten:
  • ein Netzgerät zur Energieversorgung
  • mindestens ein Branderkennungselement zur Erkennung von Rauch und Wärme
  • eine Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
  • eine Feststellvorrichtung, welche den schließenden Abschluss festhält

Gesetzliche Vorschriften und Normen zu Feststellanlagen


Deutschland


Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist.
In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.

Österreich


Die Prüfpflicht von Feststellanlagen wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.






Bandschutztür
Einflüglige Brandschutztür mit Feststellanlage


Rauchschutztür
Einflüglige Rauchschutztür Feststellanlage




Gern beraten wir Sie auch persönlich!
zu unseren Kontaktdaten
zurück zurück   zum Seitenanfang zum Seitenanfang