Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlage
Feststellanlagen halten selbst schließende Türen offen und schließen sie im Brandfall
Feststellanlagen ermöglichen es, die in der Regel selbst schließende Brandschutztüren oder Rauchschutztüren beispielsweise in stark frequentierten Durchgängen offen zuhalten. Im Falle eines Brandes schließen diese die Tür und verhindern somit die Ausbreitung des Rauchs beziehungsweise Feuers.
Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten:
- ein Netzgerät zur Energieversorgung
- mindestens ein Branderkennungselement zur Erkennung von Rauch und Wärme
- eine Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
- eine Feststellvorrichtung, welche den schließenden Abschluss festhält
Gesetzliche Vorschriften und Normen zu Feststellanlagen
Deutschland
Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist.
In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.
Österreich
Die Prüfpflicht von Feststellanlagen wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Einflüglige Brandschutztür mit Feststellanlage
Einflüglige Rauchschutztür Feststellanlage
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