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Brandschutzlüftungsklappen



Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnungen müssen Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Dieses Schutzziel wird durch den Einsatz von Brandschutzklappen erreicht.

Besondere Gefahren Kaltrauchübertragung


Raumlufttechnische Anlagen verbinden über teilweise großflächige Leitungen Geschosse oder Brandabschnitte. Im Brandfall muss die Rauch- und Brandausbreitung über die Leitungen sicher verhindert werden, auch in der Schwelbrandphase bei Temperaturen unter 72 °C. Dieses Schutzziel kann mit Absperrvorrichtungen (z.B. Brandschutzklappen), deren Auslöseeinrichtungen fernbetätigt über Brandfrüherkennungssysteme angesteuert werden können, realisiert werden.

Brandschutzklappen, die nur über thermische Auslöseeinrichtungen verfügen, schließen erst bei Temperaturen über 72 °C.

Gesetzliche Vorschriften und Normen


Deutschalnd


  • DIN 1946-4 1999-03 Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen
  • EN DIN 1946-4 2005-04 Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern

Österreich


Die Prüfpflicht von Brandschutzlüftungsklappen wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.







Brandschutzlüftungsklappe Typ BSE K90 der Fa. Strulik GmbH



(Werkbild Trox GmbH)





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