Brandschutzschiebetore
Brandschutzschiebetore werden in Brandabschnittswänden eingebaut, um im Brandfall Öffnungen brandschutztechnisch zu verschließen.
Schiebetore gibt es in unterschiedlichen Bauformen. Sie können einflügelig oder zweiflügelig, von links oder rechtsschliessend und mit Schlüpftür hergestellt werden. Zum Öffnen der Tore können Elektromotoren montiert und zum Offenhalten Festanlagen vorhanden sein.
Als Brandschutzklasse werden in Deutschland fast ausschließlich T30- oder T90-Tore verbaut.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Alle in Deutschland eingesetzten Tore bedürfen einer Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik.
In dieser Zulassung wird folgendes geregelt:
Anwendungsbereich, Eigenschaften und Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung, Übereinstimmungsnachweis, Einbauanleitung, Abnahmeprüfung, Wartungsanleitung sowie die monatlichen oder jährlichen Wartungen.
Österreich
Die Prüfpflicht von Brandschutzschiebetoren wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Brandschutzschiebetor
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