Falttore
Falttore werden hauptsächlich im Industriebereich eingesetzt. Sie dienen als Öffnungsabschluss, bei dem mehrere Flügel gelenkig verbunden und geführt zu einem Paket zusammen gefaltet werden. Der jeweils äußere Flügel ist seitlich am Bauwerk angeschlagen. Die Unterteilung der Flügelanzahl kann den baulichen Bedingungen angepasst werden.
Falttore können nach innen oder außen öffnen, sowie mit einem Gehflügel für den Persondurchgang ausgestattet sein. Falttore geben die volle Durchfahrtshöhe frei. Der Fahrweg ist bereits in der Öffnungsphase voll einsehbar. Crash-Situationen sind nahezu ausgeschlossen.
Stahl-Falttore können einwandig oder doppelwandig mit verschiedenen Füllungen ausgeführt werden. Alu-Falttore können einwandig oder thermisch getrennt ausgeführt werden, jeweils mit Glas- und Paneelfüllungen.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Grundlage für die Sicherheit an kraftbetätigten Toranlagen ist die BGR 232 und die DIN 13241.
Österreich
Die Prüfpflicht bezüglich kraftbetätigter Toranlagen wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG ) geregelt.
Wir sind spezialisiert auf die Überprüfung, Reparatur, Nachrüstung, Austausch oder Neumontage von Toranlagen - Herstellerunabhängig!
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Doppelwandiges Stahl-Falttor
Einwandiges Stahl-Falttor
Feuerwehr-Falttor aus Stahl
Gern beraten wir Sie auch persönlich! zu unseren Kontaktdaten
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