Feuerschutz-Isoliertüren und -tore
Kälteisolierung und Brandschutz in einem!
Feuerschutz-Isoliertüren werden in Betriebs-, Kühl- und Gefrierräumen eingesetzt und sind eine kompakte Lösung zum gleichzeitigen Schutz vor Kälte und vor Flammen.
Feuerschutz-Isoliertüren gibt es als Drehtüren und als Schiebetüren. Sie zeichnen sich durch beste Isoliereigenschaften und einen effektiven Schutz vor Feuer aus. Zusätzlich erfüllen die in der Lebensmittelindustrie notwendigen Hygieneanforderungen. Sie stellen eine technische Weiterentwicklung der Kühlhaus-Isoliertüren und der Brandschutztüren dar und sind somit eine perfekte Kombination beider Torarten.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Die Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Isoliertüren ist in der BGR 232 und in der DIN EN 13241-1 geregelt. Zusätzlich sind die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen der Türen und Tore sowie der Feststellanlagen und die Herstellervorschriften Grundlage der Prüfung und Wartung.
Österreich
Die Prüfpflicht von kraftbetätigten Toren wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Weiterhin gilt die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise die ÖNORM B 3800 / 3850.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Isolier-Schiebetor
Isolier-Drehtür
Gern beraten wir Sie auch persönlich! zu unseren Kontaktdaten
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