Flüssigkeitsbarrieren 
Löschwasserschotts für Umweltschutz und Grundwasserschutz
Der Umgang mit Gefahrgütern in großen Mengen ist bei der industriellen Produktion und Lagerung eine alltägliche Situation. Dies birgt jedoch Gefahren für Mensch und Umwelt. Bei Störfällen können die Gefahrgüter selbst oder in gelöstem Zustand in die Kanalisation und schließlich in das Grundwasser gelangen.
Besondere Gefährdung existiert dabei im Brandfall, da hier kontaminiertes Löschwasser in großen Mengen entseht. Flüssigkeitsbarrieren verhindern, dass diese Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Grundlage für die Errichtung und Wartung finden sich
- im Wasserhaushaltsgesetz WHG §19g und h
- im Bundesimmisionsschutzgesetz BImSchG
- im Umwelthaftungsgesetz Umwelt HG
- in der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF
- in den technischen Richtlinien für brennbare Flüssigkeiten TRbF Anlage 1 und 2
- in der Maschinenrichtlinie und den Herstellervorgaben
Österreich
Die Prüfpflicht von Flüssigkeitsbarrieren wird durch die Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Flüssigkeitsbarrieren
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