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Förderanlagenabschlüsse



Durch verschiedene Fördersysteme wie Rollen-, Gurt-, Tragkettenbahnen oder Kreisförderer werden vielfältige Güter kreuz und quer durch das Gebäude transportiert. Dabei durchbrechen sie oftmals Brandschutzabschnitte.

Förderanlagenabschlüsse verschließen diese Öffnungen im Brandfall sicher und verhindern somit eine Ausbreitung des Feuers durch die Förderanlage. Durch Steuerungs- und Notstromanlagen wird vor dem Schließen des Förderablagenabschlusses sichergestellt, dass der Schließbereich freigefahren wird und so das Fördergüter eine sichere Schließung nicht beeinträchtigen kann.

Gesetzliche Vorschriften und Normen


Deutschland


Grundlage für die Sicherheit an Förderanlagenabschlüssen sind in der Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnung (LBO), der EN 1366-7 und DIN 4102 zu finden.

Österreich


Die Prüfpflicht von Flexible Systemen wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.




Förderanlagenabschlüsse für Gepäckrückgaben
Förderanlangenabschlüsse für Gepäckrückgaben

Zeitungstransporteur
Zeitungstransporteur

Förderanlagenabschlüsse für Elektrohängebahnen
Elektrohängebahn




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