Hofeinfahrtstore
Einfahrtstore sichern den Einfahrtsbereich von Firmengeländen und Produktionsstätten. Sie werden in der Regel aus Stahl oder Aluminium gefertigt. Es gibt sie in den verschiedensten Ausführungen, am häufigsten findet man sie als Schiebetore und Drehflügeltore.
Die Tore lassen sich mit allen technischen Möglichkeiten ausstatten, von der Blitzleuchte bis hin zur Zutrittskontrolle. Weiterhin lässt sich bei Hofeinfahrtstoren eine Vielzahl von Impulsgebern, wie z. B. Funkfernsteuerungen oder Induktionsschleifen, einsetzen. Man kann sie manuell oder motorisch öffnen und schließen, wobei sie dann mit allen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet werden müssen, welche die Vorschriften und EU Normen verlangen.
Schiebetor
Schiebetore fahren seitlich hinter der Grundstücksbegrenzung weg. Sie werden einflüglig oder als Teleskoptor verbaut. Man führt sie auf einer Schiene oder baut sie in freitragende Bauweise. Die freitragende Ausführung kommt heute immer mehr zur Ausführung, da sie wesentlich unempfindlicher gegen Schmutz, Schnee oder Eis ist. Als Antrieb wird hauptsächlich ein elektrischer Zahnstangen-Antrieb eingesetzt.
Drehflügeltor
Drehflügeltore öffnen und schließen mit einer Drehbewegung um den Pfosten des Tores. Es gibt sie in ein- oder zweiflügliger Ausführung. Die Antriebe können elektrisch oder auch hydraulisch sein. Diese Tore zeichnen sich durch ihre freitragende Konstruktion aus, was unempfindlich gegenüber Schmutz, Schnee oder Eis machen.
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Grundlage für die Sicherheit an Hofeinfahrtstoren sind in der BGR 232 und DIN 13241 zu finden.
Österreich
Die Prüfpflicht von kraftbetätigten Toren wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Hofeinfahrtstore: Schiebetor
Hofeinfahrtstore: Drehflügeltor
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