Kabel- und Rohrabschottungen
Gebäude sind mit einer Vielzahl von Leitungen durchzogen. Insbesondere Elektro- und Rohrleitungen, aber auch Kabeltrassen sind für den Betrieb von Gebäuden unabdingbar. Gleichzeitig stellen diese Leitungen aber ein hohes Risiko für die Ausbreitung von Feuer in baulichen Anlagen dar, da sie zwangsläufig Brandabschnitte im Gebäude durchqueren.
Nach der Musterbauordnung (MBO) /1/ und den Bauordnungen der Länder (LBO) dürfen durch brandschutztechnisch klassifizierte Wände und Decken Leitungen nur dann hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Diese Vorkehrungen bezeichnet man als Brandschutzschott. Die Klassifizierung ist ähnlich der Tür- und Torklassifizierung mit einer Widerstandsdauer in Minuten angegeben, jedoch als Schott mit dem Buchstaben "S" versehen, so z .B. S90 .
Wesentliche Anforderungen an Kabelabschottung
- Während der Feuerwiderstandsdauer muss das Austreten von Feuer und Rauch verhindert werden und die Oberflächentemperatur der feuerabgekehrten Seite darf um nicht mehr als 180 Kelvin über die Ausgangstemperatur ansteigen.
- Im Gebrauchszustand dürfen keine unverschlossenen, durchgehenden Öffnungen bestehen.
Es gibt verschiedene Systeme um die Durchführung von Kabel- und Rohrleitungen in Brandwänden abzuschotten wie z. B.:
- Mörtelabschottung
- Plattenabschottung (Leichtbauschott)
- Kissenabschottung
- Schaumabschottung
- Manschetten
Gesetzliche Vorschriften und Normen
Deutschland
Kabel- und Rohrabschottungen sind nicht genormte Bauarten im Sinn der Bauregelliste /2/ und damit zulassungspflichtig. Der Nachweis erfolgt bei Brandschutzschotts durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ). Diese bauaufsichtlichen Nachweise können ausschließlich auf Basis von Prüfzeugnissen anerkannter Materialprüfanstalten über die Prüfung von Kabelabschottungen nach DIN 4102, Teil 9 /3/ und von Rohrabschottungen nach DIN 4102, Teil 11 /4/ erworben werden.
Österreich
Die Prüfpflicht von Kabel- und Rohrabschottungen wird durch die TRVB B 108 91 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) geregelt.
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
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Brandschutzschotts
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