Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Geräte
Elektrounfälle vermeiden
Elektrische Anlagen und Geräte reagieren kontinuierlich auf elektrische, mechanische oder umweltbedingte Veränderungen. Dabei verändern sich neu errichtete elektrische Anlagen und Geräte genauso, wie bereits bestehende.
Genau vor diesem Hintergrund fordert der Gesetzgeber - über die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die regelmäßige Wartung und Prüfung durch den Betreiber. Mit der Betriebssicherheits-verordnung wurde durch den Gesetzgeber ein Schutzkonzept entwickelt, das auf alle Gefährdungen passt, die von Arbeitsmitteln ausgehen.
Elektrische Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel jeglicher Form sind Arbeitsmittel und müssen somit geprüft werden.
Gesetzliche Vorschriften
Deutschland
Elektrische Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel unterliegen im Wesentlichen den Vorschriften und Regelungen der DIN VDE:
- DIN VDE 0100/0105: Ortsfeste elektrische Anlagen
- DIN VDE 0113: Elektrische Maschinen
- DIN VDE 0701/0702: Ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Weitere Vorgaben gesetzliche Bestimmungen finden sich u.a. in der BGV A3 der Berufsgenossenschaften, der Betriebssicherheitsverordnung und den VdS-Richtlinien.
Österreich
Die Prüfpflicht von ortsveränderlichen und auch ortsfesten Geräten und Maschinen wird durch die ÖVE-ÖNORM E 8001 und ÖVE E8701 geregelt. Elektrische Anlagen fallen unter die ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 und ÖVE/ÖNORM EN 50110.
Allgemeine Informationen zu Beratung und Durchführung der Prüfungen finden Sie unter Leistungen.
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Ortsveränderliche Betriebsmittel
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