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Prüfpflichten in Österreich


Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)



Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht vor, dass z. B. elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie Einrichtungen zur Brandmeldung oder -bekämpfung und zur Rettung aus Gefahr in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.

In den einzelnen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind die entsprechenden Prüfintervalle, die zu prüfenden Einrichtungen und der Prüferkreis angeführt.

Die wiederkehrenden Prüfungen sind in der Regel einmal im Kalenderjahr (Januar bis Dezember), längstens aber nach 15 Monaten vorzunehmen. Die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen sind schriftlich in Prüfbüchern / Prüfbefunden festzuhalten.

    







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