Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen im Brandfall zu jeder Zeit schnell und einwandfrei auslösen und reagieren, um Flucht- und Rettungswege freihalten zu können. Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Systemkomponenten hat also die höchste Priorität für den Betreiber dieser Anlagen.
Die regelmäßige Wartung ist für den Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und der dazugehörigen Systemkomponenten eine Pflicht.
Gesetzliche Vorschriften und Normen zu RWA-Anlagen
Deutschland
Alle Rauchabzugsanlagen unterliegen einer Wartungs- und Instandhaltungspflicht, die sich aus verschieden Bauvorschriften, Normen und den bauaufsichtlichen Zulassungen der einzelnen Anlagen bzw. Geräte ergibt.
RWA-Anlagen unterliegen im Wesentlichen den Vorschriften und Regelungen nach
- Musterbauordnung (MBO)
- Musterprüfverordnung (MPrüfVO)
- Technische Prüfverordnung - TPrüfVO
- DIN 18232 Teil 2
- DIN EN 12101 Teil 2 und
- VdS/CEA- Richtlinie 4020
Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt.
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sowie auch maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) müssen mindestens einmal jährlich durch Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren.
Österreich
Die Prüfpflicht von RWA-Anlagen wird durch die TRVB B 108 91 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) geregelt.
Unser Leistungsumfang
Prüfung, Wartung, Instandhaltung, Modernisierung, Sanierung, Beratung, Verkauf und Montage von Neuanlagen für folgende Brandschutzeinrichtungen:
- Maschinelle Entrauchungsanlagen
- RWA - Abzugsfläche im Lichtband
- RWA - Abzugsflügel
- RWA - Jalousie
- RWA - Kuppel
- Zuluftsteuerungen an Tor- und Fensteranlagen
- Zuluftsteuerungen in Lüftungsanlagen
Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Prüfung finden Sie unter Leistungen.
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Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA-Anlagen)
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