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Schrankenanlagen



Schranken dienen als Verkehrssperre z. B. an Ein- und Ausfahrten aller Art und Bahnübergängen.

Normalerweise besteht eine Schranke aus einer beweglich bzw. drehbar gelagerten Stange (Schrankenbaum). Der Schrankenbaum kann aus einem Rohr (Metall, Holz oder Plastik) oder beim Knickbaum aus mehreren Teilen bestehen.

Schranken werden in der Regel elektrisch angetrieben.

Als Sicherheitseinrichtungen an Schrankenanlagen dienen neben farbiger Markierung auch z. B. Induktionsschleifen oder Lichtschranken um Personen oder Fahrzeuge im Schließbereich zu erkennen und eine Kollision mit der Schranke zu verhindern.


Weitere Vereinzelungsanlagen sind:



Gesetzliche Vorschriften und Normen


Österreich


Die Prüfpflicht von Schrankenanlagen wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
   





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