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Steuerungsanlagen für Förderanlagenabschlüsse und Toranlagen



Bei vielen älteren Tortypen findet man noch einfache Schutzschaltungen, die jedoch oft nicht mehr den Anforderungen der BGR 232 (früher ZH 1/494) entsprechen.

Moderne Toranlagen besitzen Mikroprozessorsteuerungen, die neben der reinen Torfunktion auch die Sicherheitseinrichtungen wie Schließkantenüberwachung, Schließkraftregelung, Laufgeschwindigkeit usw. steuern. Hinzu kommt eine Vielzahl von Peripheriegeräten wie Radarmelder, Lichtschranken, Induktionsschleifen und Signalgeräte.

Für Förderanlagenabschlüsse müssen dementsprechend vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene Steuerungen eingesetzt werden, die einen noch höheren Sicherheitsanspruch haben, als normale Torsteuerungen.

Wir sind spezialisiert auf die Überprüfung, Reparatur, Nachrüstung, Austausch oder Neumontage von Steuerungstypen aller Art - Herstellerunabhängig!

USV-Anlagen für Torsteuerungen


Unter bestimmten Bedingungen müssen Tore und Förderanlagenabschlüsse mit einer eigenen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) ausgerüstet werden, um trotz Ausfall der Stromversorgung (z. B. in einem Brandfall) eine einwandfreie Schließ- oder Freifahrfunktion des Schließbereiches sicher zu stellen.

Eine USV-Anlage muss regelmäßig (im Turnus von 12 Monaten) vom Fachmann gewartet werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Anlage auch funktioniert, wenn sie tatsächlich gebraucht wird.

Gesetzliche Vorschriften und Normen


Österreich


Die Prüfpflicht von Steuerungsanlagen für Förderanlagenabschlüsse und Toranlagen (Feststellanlagen) wird durch die TRVB B148 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) beziehungsweise durch die ÖNORM B 3800 / 3850 geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.




Steuerung RZ3
Steuerung RZ3


Steuerung RZ7
Steuerung RZ7


USV-Anlage
USV-Anlage
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