Drehsperren bestehen aus drei oder vier um die Mittelachse drehbaren Flügenl und sind meist etwa mannshoch. Die Achse ist im Boden und/oder der Decke verankert. Drehsperren befinden sich in der Regel in einem Gehäuse oder Gitter.
Der Antrieb der Sperre kann manuell oder motorisch erfolgen. Dabei kann der Personendurchgang nach Bedarf mechanisch oder durch elektrische Steuerung (z. B. Kartenleser) freigeschaltet oder gesperrt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Überwachung des umschlossenen und des Schließkantenbereichs durch entsprechende Sensoren. Über Fluchtwegfunktionen kann die Vereinzelungswirkung einer Drehsperre außer Kraft gesetzt werden (mechanisch oder elektrisch).
Die Prüfpflicht von Drehsperren wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.