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Personenschleusen



Personenschleusen bestehen in der Regel aus zwei Türen (Ein- bzw. Ausgang) und einem Zwischenraum. Meist sind die Türen elektrisch oder mechanisch gegeneinander verriegelt, so dass nur eine der Türen geöffnet sein kann.

Zur Überwachung der Türen und des Zwischenraumes dienen beispielsweise Lichtschranken, Kontaktmatten oder Präsenzmelder.

Personenschleusen findet man meist an Gebäuden mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis, z. B. in Flughäfen oder Banken.


Weitere Vereinzelungsanlagen sind:


Gesetzliche Vorschriften und Normen


Österreich


Die Prüfpflicht von Personenschleusen wird durch die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) beziehungsweise durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.



Allgemeine Informationen zu Beratung, Wartung und Reparatur finden Sie unter Leistungen.
   





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