Arbeitsstättenrichtlinie A1.7 "Türen und Tore"

 Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in allen gewerblichen und betrieblichen Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt nicht für Türen und Tore von maschinellen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) und nicht für provisorische Türen und Tore auf Baustellen.

Pflichten des Betreibers kraftbetätigter Türen und Tore

Gemäß ASR A1.7 ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass ein Sachkundiger den sicheren Betrieb der Anlagen überprüft, bekundet und schriftlich protokolliert sowie die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vornimmt. Die Prüfung erfolgt dabei vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend mindestens einmal im Jahr.
Es gibt keine Einschränkungen in Form eines Bestandsschutzes. Der Betreiber ist verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Prüfung die Betriebskräfte auch an Toren zu messen, die bereits vor in Kraft treten der europäischen Norm in Betrieb genommen wurden.

Die ASR A1.7. auf einen Blick:

  • Bei kraftbetätigten Toren ist der Betreiber verpflichtet, regelmäßig (min. 1x/Jahr) eine sicherheitstechnische Prüfung, inklusive Messung der Betriebskräfte, durchführen zu lassen.
  • Die Durchführung darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden.
  • Alle Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.
  • Werden die Betriebskräfte nicht eingehalten, liegt ein sicherheitsrelevanter Mangel vor, der behoben werden muss.
  • Im Einsatz befindliche kraftbetätigte Türen und Tore haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz.

 

Zum Infoflyer ASR A.1.7

Leistungen von PROTEC-24

  • kompetente Beratung für Ihre optimale Lösung
  • sicherheitstechnische Überprüfung gemäß den jeweiligen Vorgaben des Herstellers und Messung der Schließkräfte durch einen Sachkundigen
  • Wartung des Tores, z. B. Optimierung des Gewichtsausgleichs, Wartung der Bremsen, Prüfung der Form der Schaltleiste
  • Vermeidung von Gefahrensituationen, z. B. Umrüstung auf Totmann-Betrieb
  • Optimierung der Schutzeinrichtungen, z. B. Umrüstung auf eine Schaltleiste mit größerem Nachlaufweg oder auf berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie z. B. Lichtgitter
  • Änderung der Schließgeschwindigkeit
  • Einbau eines neuen Tores, wenn eine Modernisierung nicht mehr wirtschaftlich ist
  • übersichtliche Dokumentation und Pflege aller produktspezifischen Daten in der zentralen Datenverwaltung CAVEA