Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.

Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
  • Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
  • Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.

Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.

Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.   

Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.

Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.

Leistungen von PROTEC-24

  • zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
  • Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
  • Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
  • Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
  • proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
  • vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
  • individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
  • individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr

Pflichten des Betreibers

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich.

Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B.  Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber.

Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch.

Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.

Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung der Anlage entstanden sind.
  • Sind Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen, erlischt die Gewährleistung seitens des Herstellers.
  • Die Lebensdauer der Anlage wird wesentlich verkürzt.
  • Die Ausfallrate Ihrer Anlagen erhöht sich und die Betriebs- oder Geschäftsprozesse werden gestört.
  • Der Versicherungsschutzes kann unter Umständen durch den Sachversicherer aufgekündigt werden.

Zusätzlich bei Brandschutzanlagen:

  • Die Sicherheit im Brandfall kann bei einer Brandschutzanlage nicht gewährleistet werden.
  • Die Baubehörde kann nach Feststellung einer eingeschränkt funktionsfähigen Brandschutzanlage entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen oder schlimmstenfalls sogar eine Nutzungsuntersagung anordnen.
  • Führt eine mangelhafte Brandschutzanlage zu einem Brandfall, kann das zur Leistungsfreiheit der entsprechenden Versicherung führen.

Instandhaltung von Brandschutztüren

Gemäß der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ergibt sich für den Betreiber baulicher Anlagen die Verpflichtung, alle Anlagen jederzeit funktionstüchtig und sicher für Mitarbeiter und Besucher zu halten. Aufgrund von Schäden an der Anlage ist die Funktionsfähigkeit jedoch nicht immer gegeben und regelmäßige Anpassungen bei den gesetzlichen Anforderungen schreiben neue technische Ausstattungen vor, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Eine schnelle Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit muss dann zwingend erfolgen. PROTEC-24 steht Ihnen dabei mit der notwendigen Reparatur oder einer Modernisierung kompetent und flexibel zur Seite. Alle Arbeiten werden ausschließlich durch vorgeschriebene sachkundige Mitarbeiter vorgenommen. 

Reparatur/Instandsetzung

Sollten Sie einen Defekt an Ihrer Anlage haben, stehen wir Ihnen mit über 30 Niederlassungen und Service-Standorten bundesweit vor Ort zur Seite. Wir beheben Schäden schnellstmöglich und bringen damit Ihre Betriebsprozesse wieder zum Laufen.

Dank unserer zertifizierten und sachkundigen Servicetechniker sowie einer umfangreichen Wissensdatenbank können wir bei nahezu allen Systemen die Funktionsfähigkeit bzw. den Brandschutz fachgerecht und herstellerunabhängig wiederherstellen. Viele Ersatzteile sind dabei bereits in unseren Servicewagen vorhanden oder können schnell und direkt von den jeweiligen Herstellern bezogen werden.

Im Notfall können Sie sich immer auch auf unseren 24-Stunden-Notdienst an 365 Tagen im Jahr verlassen.


Modernisierung/Nachrüstung

Auch bei bestehenden Anlagen ergeben sich immer wieder neue Anforderungen. Da es in der Regel keinen Bestandsschutz gibt, sind unter Umständen durch veränderte gesetzliche Vorschriften Anpassungen teilweise unumgänglich.

Aber auch im Zuge des internen Facility Managements sind Themen wie effiziente Prozesse oder Kosteneinsparungen eine ständige Herausforderung. PROTEC-24 berät Sie kompetent und individuell, wie Sie Ihre Anlagen effizient modernisieren und an die jeweiligen Anforderungen anpassen können. Wir sagen Ihnen, was sich für Sie lohnt, mit welchem Budget Sie rechnen müssen und welche Vorteile Sie dadurch erzielen können.

Vorteile einer Modernisierung:

  • garantierte Einhaltung aller Normen, Vorschriften und Richtlinien
  • verbesserte Energieeffizienz
  • effizientere Betriebsprozesse und höhere Zuverlässigkeit
  • höherer Komfort
  • verbesserte Leistung
  • bessere Optik
  • optimierte Sicherheit
  • Erhöhung der Lebensdauer
  • Sicherstellung der Ersatzteilbeschaffung

Leistungen von PROTEC-24

  • fachgerechte Reparaturen durch sachkundiges und regelmäßig weitergebildetes Personal
  • Rund-um-die-Uhr-Einsatzgarantie – 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr
  • sofortige Reparatur vor Ort durch Vorhaltung von Standardersatzteilen im Servicefahrzeug und direkter, digitaler Verbindung zur umfangreichen Wissensdatenbank in CAVEA mit allen technischen Informationen zu Systemen und Anlagen aller Hersteller
  • effiziente Erstellung maßgeschneiderter Reparatur- oder Modernisierungsangebote direkt nach einer Wartung und Prüfung durch automatische Verbindung zum Innendienst über die Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA
  • sicherheitstechnische Prüfung gemäß Vorschrift, nach den Vorgaben des Herstellers im Anschluss aller Änderungen an den Anlagen
  • professionelle und unabhängige Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Instandhaltung gegenüber einer Neuanlage

Neuanlagen von Brandschutztüren

Die von PROTEC-24 gelieferten Brandschutztüren entsprechen den neuesten technischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen und sind in unterschiedlichster Ausführung erhältlich.
Die Türen werden nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501 in Brandschutzklassen unterteilt und gefertigt. Sie unterliegen zur Prüfung einer bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Brandschutztüren sind in unterschiedlicher Ausführung erhältlich: 

  • T30-Tür (feuerhemmend), T60-Tür (hochfeuerhemmend) oder T90-Tür (feuerbeständig)
  • Türblatt aus Stahl, Aluminium, Edelstahl oder Holz
  • einflügelig und zweiflügelige Bauform
  • vielfältiger Einsatz moderner Schloss- und Fluchtwegtechnik
  • große Auswahl an Zargen, Türdrücker, Türschließer und Bänder
  • in vielen Farben und mit Verglasung erhältlich
  • in einbruchhemmender und schalldämmender Form verfügbar